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AGB

Ankaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Für den Ankauf von Gold, Schmuck oder anderen Edelmetallen bzw. Wertgegenständen durch die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH, Im Brückerfeld 17, 42799 Leichlingen vom Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Ankaufsbedingungen, soweit abweichende Inhalte von der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH nicht schriftlich anerkannt werden.
(2) Bereits jetzt widerspricht die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH ausdrücklich jeglichem eventuellen Verweis des Kunden auf seine eigenen AGB und deren möglichen Ablehnungshinweisen. Schweigen der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH zu abweichenden Bedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
(3) Mit der Übergabe bzw. dem Versenden von Wertgegenständen an die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH erkennt der Kunde die hiesigen Bedingungen an.
(4) Kunde im Sinne dieser Ankaufsbedingungen sind ausschließlich volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Körperschaften.

 

§ 2 Zustandekommen des Ankaufvertrag und Eigentumsübergang

(1) Ein Kaufvertrag kommt zustande mit der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH, Im Brückerfeld 17, 42799 Leichlingen.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, die Ware entweder persönlich bei der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH abzugeben oder an die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH zu versenden. Die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH ist nicht zum Ankauf verpflichtet.
(3) Nach entsprechender Begutachtung und bei Ankaufsinteresse erhält der Kunde einen Ankaufspreis von der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH genannt. Die genannten Ankaufspreise sind stets aktuelle Preise und orientieren sich an dem Börsenwert der angebotenen Ware bzw. seines Rohstoffes. Von RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH dem Kunden mitgeteilte Ankaufspreise stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar, sie sind vielmehr als unverbindliche Preisinformation zu verstehen. Die genannten Ankaufspreise behalten ihre Gültigkeit für 24 Stunden, sofern nicht anders angegeben.
(4) Der Kunde gibt mir dem Einverständnis zum Ankauf der Ware zu dem genannten Preis ein Angebot an RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH zum Verkauf der begutachteten Ware zu dem von RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH ermittelten Preis ab. Erfolgt die Einverständniserklärung nach Ablauf von 24 Stunden ab Mitteilung der Preisinformation, ist die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH berechtigt, den Ankaufspreis anzupassen oder den Ankauf insgesamt oder teilweise abzulehnen.
(5) Ein Vertrag über den Ankauf kommt erst durch Annahme des Ankaufsangebotes des Kunden durch die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH zu dem genannten Ankaufspreis zustande. Die Annahme des Ankaufs erfolgt entweder in Textform, durch Rechnungslegung oder Auszahlung des Ankaufspreises an den Kunden.
(6) Mit Auszahlung des Ankaufspreises geht das Eigentum an der übersendeten Ware mit all ihren Bestandteilen auf die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH über.
(7) Beim Ankauf wird davon ausgegangen, dass der Kunde uneingeschränkt Alleineigentümer der angebotenen Ware ist oder vom Alleineigentümer oder jedem einzelnen (Mit-)Eigentümer zum Verkauf der Ware an die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH bevollmächtigt ist. Sollte sich herausstellen, dass der Kunde nicht Eigentümer der angebotenen Ware oder zum Verkauf derselben nicht berechtigt war, behält sich die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH vor, vom Kaufvertrag zurück zu treten.
(8) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

 

§ 3 Speicherung des Vertragstextes

Die Ankaufsdaten werden bei der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH bis zur vollständigen Abwicklung des Kaufgeschäftes gespeichert. Solange der Ankauf noch nicht abgewickelt wurde, ist eine Übergabe der Ankaufsdaten an den Kunden möglich. Nach vollständiger Abwicklung des Ankaufs werden die Ankaufsdaten vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht und können nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 4 Versand/Lieferung

(1) Der Versand der Ankaufsware vom Kunden an die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH erfolgt entsprechend einer der folgenden Methoden:
a) Der Kunde sendet durch Eigenversand an die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH Waren mit geeigneten Versandmaterialien. Die Kosten dafür werden vom Kunden selbst getragen.
b) Der Kunde fordert ein Versandlabel von RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH an und versendet die Ware unter Verwendung dieses Versandlabels mit eigener Verpackung. Diese Versandmethode wird nur bis zu einem Warenwert von 500 € empfohlen. Ab einem Ankaufswert von 140 Euro fallen für den Kunden keine Versandkosten mit dem DHL Label mit Ausnahme der Kosten für die Verpackung an. Darunter werden die Versandkosten vom Ankaufspreis abgezogen.
 

 

§ 5 Begutachtung

(1) Der Ankaufspreis wird in der Regel nach einer professionellen Begutachtung der angebotenen Ware genannt. Sofern im Rahmen der Begutachtung eine Beschädigung der angebotenen Ware unvermeidlich ist, um die Zusammensetzung und den Gehalt des Rohstoffes zu ermitteln, wird die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH diese Eingriffe so gering wie möglich gestalten.
(2) RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH ist nicht verpflichtet, den Kunden auf die Notwendigkeit eines Eingriffs und einer etwaigen Beschädigung der Ware in diesem Zusammenhang hinzuweisen, sofern die Begutachtung der Ware auf anderem Weg nicht möglich ist.
(3) Der Kunde verzichtet bereits jetzt auf etwaige Ansprüche gegen die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH aufgrund der Begutachtung der angebotenen Ware, sofern diese Begutachtung zur Wertermittlung notwendig ist und die Beschädigung der Sache nicht über die bei der Begutachtung notwendigerweise vorzunehmende Prüfung hinausgeht bzw. im Rahmen dieser Prüfung unvermeidlich ist. Vorstehendes gilt auch dann, wenn ein Ankaufsvertrag nicht zustande kommt.
(4) Die Ermittlung des Edelmetallgewichtes von Zahngold, das mit Anhaftungen wie z.B. Zahn- und/oder Keramikresten versehen ist, erfolgt durch eine Schätzung des Gesamtgewichtes abzüglich der nicht edelmetallhaltigen Fremdstoffe bzw. Materialien (sog. „Schmelzverluste“).

 

§ 6 Ankaufsrechner

(1) Auf den Internetseiten der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH wird ein unverbindlicher Ankaufsrechner vorgehalten. Der Ankaufsrechner dient allein dazu, den voraussichtlichen und üblichen Durchschnittswert einer Legierung unter Zugrundelegung des tagesaktuellen Preises zu ermitteln.
(2) Die Angaben des Ankaufsrechners sind stets unverbindlich und basieren allein auf den ungeprüften Gewichtsangaben des Kunden. Die Angaben des Ankaufsrechners stellen insbesondere kein Angebot zum Abschluss eines Ankaufvertrages dar.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erzielung des im Ankaufsrechner angezeigten Ankaufspreises nach Einsendung der Ware.

 

§ 7 Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, hat er der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH nach erfolgtem Vertragsschluss eine Rechnung über den Ankaufspreis mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu übersenden.
(2) Die Zahlung des Ankaufspreises erfolgt binnen fünf Werktagen nach Vertragsschluss – für den Fall, dass der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, erfolgt die Zahlung binnen fünf Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden abzugsfähigen Rechnung.

 

§ 8 Mängelhaftung

(1) Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben über Herkunft, Alter und Gebrauch der angebotenen Ware der Wahrheit entsprechen und die angebotene Ware nicht aus einer Straftat stammt bzw. mit einer solchen zusammenhängt oder unter ungeklärten Umständen erworben wurde.
(2) Der Kunde versichert ferner, dass er über die angebotene Ware frei verfügen kann, diese frei von Rechten Dritter ist und die angebotene Ware keiner Pfändung, Verstrickung, Beschlagnahme oder sonstiger hoheitlicher Behandlung unterliegt.
(3) Entspricht die angebotene Ware nicht den vom Kunden gegenüber der RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH gemachten Angaben oder stellt sich in anderer Weise ein Mangel an der angebotenen Ware heraus, wird die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis mitteilen. Sollten die Parteien keine einvernehmliche Lösung zur Abwicklung finden, behält sich die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH den Rücktritt vom Kaufvertrag vor.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Ein Widerrufsrecht hinsichtlich des Ankaufvertrages ist aufgrund der Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die RW Rhein-Wupper Edelmetalle GmbH keinen Einfluss hat, nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen.
(2) Bei Verträgen mit Kaufleuten, also Kunden, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Leverkusen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(4) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

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